Schadensmanagement
und Sanierung

Schadens-
management
& Sanierung

Handeln Sie schnell!

Werden Wasserschäden zu spät erkannt, verursachen sie möglicherweise Folgeschäden, die nur sehr schwer zu beheben sind. Die aufwendigen und teuren Sanierungkosten sollten Sie sich durch schnelles Handeln ersparen.
Unser fachmännisches Schadenskonzept hilft Ihnen dabei.

Was wir für Sie tun:

01.
Schadensaufnahme vor Ort, Beurteilung der Schadenssituation mit Erstellung eines Schadensberichtes
02.
Notfallmaßnahmen zur vorläufigen Reparatur und Eingrenzung von Folgeschäden
03.
Erstellung Gutachten für die Versicherung (Marcel Schmid: IQ zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden)
04.
Planung und Projektierung notwendiger Arbeiten zur Wiederherstellung der Wand- und Bodenbeläge
05.
Koordinierung aller notwendigen Handwerksleistungen

Sanierung

Nachdem der Schaden durch unseren Sofort-Reparatur-Dienst behoben wurde und entsprechende Gebäudeteile wie Böden und Wände getrocknet sind kommt die Sanierung - Im Versicherungsjargon: "Wiederherstellung vor Schadenseintritt".

Hier stehen wir Ihnen mit  erfahrenen Handwerker zur Seite, damit Ihr Eigenheim wieder so wohnlich und schön wird wie vor dem Schaden.

Zusammenfassend bieten wir Ihnen:

Leckortung - Sofortreparatur - Trocknung

bis zur Sanierung die gesamte Bandbreite des Schadensmanagement!

Fragen & Antworten

Zahlt die Versicherung immer beim Wasserschaden?
Nein – nur wenn Sie Leitungswasser zusätzlich versichert haben. Es ist ratsam die Police zu überprüfen in welchem Umfang Ihre Versicherung die Schäden übernimmt.
Wann zahlt die Hausratversicherung?
Nur bei Leitungswasserschäden im Zusammenhang mit den internen Leitungswassersystem des Gebäudes. Es wird lediglich der Schaden an der Einrichtung abgedeckt und sogenannte " DEKO Schäden " wie z.B. nicht fest verlegte Bodenbeläge oder Teppichböden.
Wann zahlt die Gebäudeversicherung?
Sofern es sich bei dem Wasserschaden um einen Schaden am Haus/Gebäude handelt, übernimmt die Gebäudeversicherung aber auch bei verbundenen Teilen wie z.B.: der Badewanne oder einer Einbauküche.
Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung für den Wasserschaden bei Dritten?
Wenn ihre Wohnung durch den Schaden eines Nachbarn beschädigt wird so kommt die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ins Spiel, sofern dieser eine abgeschlossen hat.

SCHMID - Ihre
schnelle Hilfe bei Wasserschäden!

So finden Sie uns:

Firma SCHMID
Melchingerstr. 4
72820 Sonnenbühl

 

Kontakt:

  • Tel: 0 71 28 / 4 06
  • Fax: 0 71 28 / 35 29
  • This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.